Haben Sie Fragen zu einem Arbeitsvertrag? Was muss in einem Arbeitsvertrag in der Schweiz stehen?
Rechtsanwältin Villiger | Fachanwalt SAV Arbeitsrecht | Anwalt prüft, erstellt und verhandelt schweizerische Arbeitsverträge kompetent. Kontaktieren Sie uns direkt via Tel. 043 535 00 85 / villiger(at)ad-voca.ch oder Internet. Wir unterstützen Sie gerne.
Arbeitsverträge sind zu einem guten Teil bereits gesetzlich und/oder durch GAV/NAV geregelt, insbesondere auch durch zwingende Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Dennoch ist das Arbeitsrecht sehr komplex und birgt unzählige offene Fragen und Problemfelder. Eine detailliertere schriftliche Regelung der wichtigsten Punkte im individuellen Arbeitsvertrag hilft sehr, um Probleme nicht erst aufkommen zu lassen, insbesondere für den Fall von Arbeitsunfähigkeiten und Kündigungen sowie bei Teilzeitverträgen, Kadermitarbeitern, Aussendienstmitarbeitern, bei schützenswertem Knowhow oder Immaterialgüterrechten und anderen etwas spezielleren Arbeitsverhältnissen. Für Arbeitgebende mit mehr als zehn Angestellten sind Reglemente betreffend allgemeinere Mitarbeiterrechte und -pflichten, Spesen, Geschäftsautos, IT usw. sehr empfehlenswert.
Sehr wichtig ist, Arbeitsverträge auf den individuellen Fall anzupassen, weshalb diese Frage nicht abschliessend beantwortet werden kann. Einige zentralen Eckpunkte, die nicht fehlen sollten, sind hier dennoch aufgelistet:
Zentral ist die widerspruchsfreie und sorgfältige Formulierung.
Ein häufiger Streitpunkt sind Lohn | Bonusfragen sowie nachvertragliche Konkurrenzverbote. Letztere können entgegen geläufiger Meinung sehr wohl wirksam sein. Die Gültigkeit und Durchsetzung scheitert in der Praxis jedoch häufig an der ungenügenden Formulierung oder Form.
Mögliche Ansprüche aus Überzeit oder Überstundenarbeit ebenso wie Fragen betreffend Versicherungsleistungen / Lohnfortzahlung im Falle von Arbeitsunfähigkeit sind ebenfalls oft streitig.
Wir erarbeiten und überprüfen für Arbeitgeber und Arbeitnehmerlnnen Voll- und Teilzeitarbeitsverträge, Kaderverträge, Arbeitsverträge auf Abruf, Job-Sharing Verträge, Aushilfsverträge sowie Personalreglemente, Spesenreglemente, Arbeitszeit- und Gleitzeitreglemente, Reglemente betreffend die Nutzung von Internet und privaten Kommunikationsmitteln etc.
Für einfache Verhältnisse verfügen wir über Standardverträge. Kurze, einfache Arbeitsverträge prüfen wir für CHF 350.
Unsere Anwaltskanzlei befindet sich in Zürich (Schweiz).